Familienrecht

Gerade am Anfang nach einer Trennung ist es oft wichtig, das vermeintliche Chaos zu ordnen und die nächsten Schritte gemeinsam zu besprechen. Wie hoch ist der Unterhalt, bei wem leben die Kinder, wie wird das Besuchsrecht gestaltet, kann ich in der Wohnung bleiben?

 

Als Familienanwältin biete ich Ihnen kompetente Ansprache und Lösungsvorschläge bei allen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Eheschließung, Trennung und Scheidung, natürlich auch bei eingetragenen oder nur gelebten Partnerschaften jeglicher Art, bei Fragen der elterlichen/Partner-Sorge, des Umgangs und des Unterhalts für Kinder und Ehegatten/Partner. Hierbei strebe ich in der Regel eine einvernehmliche Lösung ohne gerichtliche Auseinandersetzung an.

 

Seit Jahren berate und vertrete ich auch viele Mandanten, die selbständig sind. Eine Trennung kann zusätzlich zu der damit einhergehenden Belastung sehr leicht die Existenz bedrohen. Hier ist es in der Regel für beide Ehepartner sinnvoll, bereits vor einer Eheschließung einen Ehevertrag zu schließen.

 

Aufgrund meiner jahrelangen beruflichen Erfahrung und der daraus abgeleiteten Erkenntnisse berate ich Sie einfühlsam und fachkundig bei der Erarbeitung und dem Abschluss von Ehe- und Partnerschaftsverträgen und Scheidungs-/ Trennungs-Folgen-Vereinbarungen.

 

Hierbei ist es mir ein Anliegen, die Bedürfnisse der Kinder im Konflikt im Auge zu behalten.

Gerne weise ich Sie auf flankierende Hilfsmaßnahmen und Beratungsangebote hin,die vor allen Dingen in der ersten Zeit nach einer Trennung wichtig sein können.

 

Wenn der Partner z.B. keinen Unterhalt für die Kinder leistet, besteht die Möglichkeit, bis zum zwölften Lebensjahr der Kinder für sechs Jahre lang Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt zu beantragen. Mit diesem Geld lässt sich manchmal die erste Zeit mit überbrücken. Beim zuständigen Sozial-Ministerium können sie sich über Anspruch und Höhe dieser Leistungen informieren; beantragt wird der Unterhaltsvorschuß beim jeweils zuständigen Jugendamt. Das Jugendamtes der Stadt Braunschweig befinden sie am Eiermarkt 4-5, 38100 Braunschweig.

 

Wenn es in ihrer Beziehung zu Gewalttätigkeite gekommen ist, und Sie aus der Wohnung fliehen müssen, können Sie sich an das Frauenhaus wenden oder eine Wegweisung durch die Polizei erwirken.

 

Wenn Sie plötzlich die Kinder nicht mehr sehen dürfen, besteht ein Anspruch darauf, beim Jugendamt (s.o.) Beratung und Vermittlung zusätzlich zur anwaltlichen Unterstützung zu erhalten. Daneben gibt es auch freie oder kirchliche Beratungsstellen, die Ihnen hier weiterhelfen können.