Kosten

Anwaltsgebühren sind für viele Mandanten ungewiss und wenig nachvollziehbar.

 

Ich lege Wert darauf, mit Ihnen zu Beginn eines Mandates oder einer Beratung die Kostenfrage zu erörtern, um eine passende Lösung zu finden, die sowohl meinem Engagement für Sie als auch Ihrer wirtschaftlichen Situation gerecht wird.

 

In meiner Praxis hat es sich bewährt, die außergerichtliche Tätigkeit auf der Basis eines Stundenhonorars und die gerichtliche Tätigkeit nach den vom Gericht festgesetzten Gegenstandswerten auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abzurechnen.

 

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, beantrage ich für Sie Verfahrenskostenhilfe, allerdings bin ich hier auf Ihre Mithilfe angewiesen, denn das Gericht bewilligt Verfahrenskostenhilfe nur dann, wenn Sie alle dafür vorgesehenen Formulare sehr sorgfältig ausfüllen. Die amtlichen Vordrucke nebst Erläuterungen können Sie online unter der Adresse Justizportal.niedersachsen.de herunterladen.

 

Auf der Basis von Beratungshilfe werde ich dann tätig, wenn Sie den Berechtigungsschein vor der Beratung selbst besorgen und mitbringen. Die Eigenbeteiligung beträgt 15,00 € pro Berechigungsschein. Einen Berechtigungsschein bekommen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes, dort gibt es spezielle Zuständigkeiten.

 

Mediationssitzungen und Coachingtermine werden grundsätzlich mit 220,00 EUR pro Zeitstunde zzg. Ust. abgerechnet.

Sofern Sie sich für eine Mediation oder ein Coaching interessieren, aufgrund Ihres Einkommens nicht in der Lage sind, die oben genannten Stundensätze zu bezahlen, sprechen Sie mich gerne an.